Die steuerliche Beratung von Immobiliengesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften gehört zu unserem Spezialgebiet.
Als Finanzdienstleister und Immobilienunternehmen sind Sie neben den erhöhten Anforderung und Bedürfnissen Ihrer Investoren insbesondere auch mit den stetig steigenden Herausforderungen und laufenden Änderungen im Bereich der steuerlichen Gesetzgebung und Administration konfrontiert.
Durch unsere Tätigkeit in der steuerlichen Beratung von in- und ausländischen Finanzdienstleistern sowie Immobilienunternehmen insbesondere in der steuerlichen Beratung und Prüfung in- und ausländischer Immobilienpublikums- und Spezialfonds bei den BIG-Four-WIrtschaftsprüfungsgesellschaften verfügen wir über eine umfangreiche Expertise in Bezug auf die sich in der steuerlichen Administration ergebenden Fragen.
Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Besteuerung von Immobilienkapital- und Immobilienpersonengesellschaften als auch in den steuerlichen Fragen in Bezug auf die Besteuerung von Immobilienfonds nach dem Investmentsteuergesetz zur Verfügung.
Unsere Leistungen für Immobilienunternehmen und Kapitalanlagegesellschaften
Immobilienspezialfonds
- Erstellung von Feststellungserklärungen nach dem Investmentsteuergesetz
- Erstellung von Kapitalertragsteueranmeldungen
Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
(u.a. Immobilienkapitalgesellschaften, Immobilienpersonengesellschaften)
- Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht
- Eröffnungsbilanzen
- Zwischenabschlüsse
- Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
Steuererklärung
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen
Steuerrechtliche Durchsetzungsberatung
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Betreuung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen
- Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
- Vertretung vor den Finanzbehörden